Kinderbeistand in Klagenfurt, Kärnten
Verlässliche Unterstützung für Ihr Kind
Ein hochstrittiges Scheidungs- oder Obsorgeverfahren stellt für Kinder eine erhebliche emotionale Belastung dar. Sie geraten häufig in Loyalitätskonflikte, fühlen sich zwischen den Eltern hin- und hergerissen oder verstehen die juristischen Abläufe nicht.
In solchen Situationen kann das zuständige Gericht im Rahmen eines Pflegschaftsverfahrens einen Kinderbeistand bestellen. Als gerichtlich bestellte Kinderbeiständin vertrete ich ausschließlich die Stimme Ihres Kindes im Verfahren. Ich arbeite unabhängig von den Eltern und unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht dem Kind oder Jugendlichen gegenüber.
Meine Rolle als Kinderbeistand
Geschützter Raum
Ich biete Ihrem Kind einen vertrauensvollen und neutralen Ort, in dem es Gedanken, Gefühle, Sorgen und Wünsche frei äußern kann – ohne Druck und ohne Bewertung.
Informant über das Verfahren
Ich erkläre den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens verständlich und altersgerecht. Dadurch gewinnt Ihr Kind Sicherheit und Orientierung in einer oft unübersichtlichen Situation.
Begleitung im Verfahren
Ich begleite Ihr Kind zu Gerichtsterminen (ab 10 Jahren möglich) oder Gesprächen mit Sachverständigen, Gutachtern oder der FJGH und stehe ihm als verlässliche Vertrauensperson zur Seite.
Sprachrohrfunktion
Die Perspektiven und Anliegen Ihres Kindes bringe ich in seiner „Botschaft“ in die Gerichtsverhandlung ein. Ich treffe keine Entscheidungen, sondern sorge dafür, dass die Kindesstimme gehört wird.
Abgrenzung meiner Tätigkeit
Als Kinderbeiständin ersetze ich keine therapeutische Begleitung, kein psychologisches Gutachten und keine rechtliche Vertretung.
Meine Aufgabe besteht ausschließlich darin, die Interessen des Kindes ins Verfahren einzubringen und es emotional zu entlasten.
Loyalitätskonflikte verstehen und entlasten
Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen geraten häufig in sogenannte Loyalitätskonflikte. Sie möchten beiden Eltern gerecht werden und fühlen sich innerlich unter Druck gesetzt.
Als Kinderbeistand versuche ich, diesen Druck zu reduzieren und dem Kind eine eigenständige Stimme im Verfahren zu ermöglichen, unabhängig von den Konflikten der Eltern.
Bestellung eines Kinderbeistands
Ein Kinderbeistand wird vom zuständigen Bezirksgericht im Rahmen eines strittigen Pflegschaftsverfahrens gemäß § 104a Abs.1 AußStrG bestellt. Dabei geht es um Verfahren zur Obsorge oder zum Kontaktrecht von minderjährigen Kindern unter 14 Jahren. Ab dem 14. Lebensjahr gelten Minderjährige im Verfahren als urteilsfähig und können ihre Interessen grundsätzlich selbst wahrnehmen.
Die Bestellung erfolgt durch das Gericht und endet mit der rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens.
Eltern, Rechtsanwält:innen, Sachverständige oder das Jugendamt können die Bestellung eines Kinderbeistands anregen, wenn sie eine unabhängige Vertretung der Kindesinteressen für sinnvoll erachten. Die Entscheidung über die Bestellung trifft jedoch ausschließlich die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter.
Zuständige Bezirksgerichte in Kärnten befinden sich in Klagenfurt, Villach, Spittal/ Drau, Hermagor, Feldkirchen, St. Veit/ Glan, Ferlach, Eisenkappel, Bleiburg, Völkermarkt und Wolfsberg.
„Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche.“
Janusz Korczak

